Rechnung ohne Umsatzsteuer – wann geht das und was ist zu beachten?
Als Umsatzsteuer wird eine Verkehrssteuer bezeichnet, welche für alle Konsumgüter fällig ist. In Deutschland gibt es nur wenige Ausnahmen auf verkaufte Produkte oder Dienstleistungen, bei denen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Die Umsatzsteuer macht allein in unserem Land ein Steueraufkommen von etwa 30 % aus. Erfahren Sie nachfolgend, was bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer möglich ist, wann Sie der Umsatzsteuerbefreiung unterliegen und welche Punkte Sie genau beachten müssen.
Das erwartet Sie heute:
- Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 13b
- Wann schreibt man eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
- Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben
- Rechnung ohne Umsatzsteuer Vorlage
- Rechnung ohne Umsatzsteuer in der Buchhaltung
- Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten – das ist zu tun
- Rechnung ohne Umsatzsteuer trotz Umsatzsteuerpflicht – geht das?
- Fazit
Rechnung ohne Umsatzsteuer nach § 13b
In Paragraf 13b UStG wird der Übergang der Steuerschuldnerschaft beschrieben. Vom Grundsatz her ist es so geregelt, dass jeder Unternehmer, welcher eine Lieferung oder eine Leistung erbringt, auch die gesetzliche vorgeschriebene Umsatzsteuer entrichten muss. In einigen Fällen ist es aber möglich bzw. notwendig, dass Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen.
Wann schreibt man eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?
Bei der Erstellung einer Rechnung ohne Umsatzsteuer muss wie bei anderen Rechnungen auch, auf die richtige Angabe der Pflichtangaben geachtet werden. Diese Rechnungen können für unterschiedliche Zwecke geschrieben werden. Für die Rechnung ohne Umsatzsteuer gibt es verschiedene Gründe. Nicht zwangsläufig muss auf der Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden, in manchen Fällen unterliegen sie auch der Umsatzsteuerbefreiung. Unter anderem kann die Rechnung ohne Umsatzsteuer in folgenden Fällen erstellt werden.
- Kleinunternehmer Rechnungen
- Rechnungen über nebenerwerbliche Leistungen
- Rechnungen ins Ausland
- Rechnung als Privatperson
- Umsatzsteuerbefreite Waren und Leistungen
Rechnung ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer
Wenn Sie als Unternehmer beim Finanzamt eine Einstufung als Kleinunternehmer nach dem Paragrafen 19 UStG beantragen und Sie als Kleinunternehmer anerkannt werden, müssen Sie in Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür haben Sie aber auch keinen Anspruch auf eine Vorsteuererstattung. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, welche Sie für die Einkäufe für Ihr eigenes Unternehmen tätigen müssen. Bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer als Kleinunternehmer müssen Sie zwar keine Umsatzsteuer erheben, sind aber von der Beachtung des Umsatzsteuergesetzes nicht ausgeschlossen.
Für die sogenannte Kleinunternehmer Rechnung ist es für Sie am einfachsten und zeitsparendsten unsere kostenlose Kleinunternehmerrechnung Vorlage zu nutzen.
Rechnungen aus Nebenerwerblicher Leistung
Bei der Anmeldung von einem Gewerbe wird zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe unterschieden. Einzig Freiberufler bleiben davon ausgeschlossen, da sie kein Gewerbe anmelden müssen. Der Gesetzgeber und die Träger der Sozialversicherung legen beim Gewerbe die Grenzen fest. Eine nebenerwerbliche Tätigkeit lässt allerdings keinerlei Rückschlüsse über die Rechtsform von einem Unternehmen zu.
Bei den Rechnungen aus nebenerwerblicher Tätigkeit gibt es aber etwas zu beachten. Bestehen die Einkünfte aus einer nebenerwerblichen Tätigkeit und werden auch hier die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Jahr und unter 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht erreicht, so kann auch hier die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, eine Rechnung aus einer nebenerwerblichen Leistung ist ebenfalls ohne Umsatzsteuer auszuweisen.
Rechnung ins Ausland ohne Umsatzsteuer
Bei einer Rechnung ins Ausland muss zunächst einmal geprüft werden, ob es sich um eine Rechnung für einen Privatkunden oder ein Unternehmen handelt. Hier einige Beispiele für eine Rechnung ins Ausland ohne Umsatzsteuer.
Reverse Charge & innergemeinschaftlicher Erwerb
Beim Reverse Charge handelt es sich um ein Verfahren, welches die Umkehrung einer Steuerschuld vom Leistungserbringer zum Leistungsempfänger beschreibt. Kauft beispielsweise ein Unternehmen aus Frankreich bei Ihnen Waren ein, so stellen Sie eine Rechnung aus. Sie müssen daher angeben, dass es sich um das Reverse-Charge-Verfahren handelt und müssen die Rechnung ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erstellen. Für die Bezahlung dieser Steuer ist nun das Unternehmen in Frankreich verpflichtet. Voraussetzung dafür ist aber, dass von Ihrem und dem anderen Unternehmen auf der Rechnung die Umsatzsteuer-ID ausgewiesen ist.
Für das ausländische Finanzamt ist somit ein Reverse-Charge-Verfahren, also eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG erkennbar. Hierfür können Sie ganz einfach unsere kostenlose Reverse Charge Rechnungsvorlage nutzen!
Rechnung ins nicht EU-Ausland
Oben beschriebene Vorgehensweise müssen Sie auch vornehmen, wenn Sie eine Leistung für Unternehmen aus Drittländern, also aus Ländern außerhalb der EU erbringen. Hier besteht allerdings die Voraussetzung, dass eine Unternehmensbescheinigung vorliegt. Sie könnten auch Ihrer Rechnung in diesem Fall beispielsweise folgende Formulierung vermerken:
Umsatzsteuer-ID prüfen
Bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer für innergemeinschaftliche Leistungen oder Lieferungen für ein Unternehmen aus einem anderen Land der EU müssen Sie die USt-ID von beiden Unternehmen auf der Rechnung angeben. Dafür sollten Sie zur Vorsorge diese Umsatzsteuer-ID der anderen Firma auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit prüfen. Dies geht über eine Datenbank der Europäischen Kommission online.
Rechnung als Privatperson
Stellen Sie als Privatperson eine Rechnung, so wird diese Privatrechnung genannt. Es besteht für Sie als Privatperson keine gesetzliche Pflicht, eine Rechnung auszustellen. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen dies Ihr Geschäftspartner so möchte. Überschreiten Sie einen Veranlagungsbetrag in Höhe von 730 Euro im Jahr nicht, müssen Sie auch keine Steuern bezahlen. Wer eine Privatrechnung erstellt, darf aber KEINE Umsatzsteuer auf dieser ausweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Empfänger der Rechnung eine umsatzsteuerpflichtige Firma ist. Auf Ihrer Rechnung müssen Sie allerdings den Vermerk anbringen, dass es sich um eine private Rechnung handelt, welche unter die Umsatzsteuerbefreiung fällt. Dies könnte beispielsweise wie folgt aussehen:
Grundsätzlich umsatzsteuerfreie Rechnungen (§ 4 UStG)
Es gibt gewisse Produkte und Dienstleistungen, welche grundsätzlich umsatzsteuerfrei sind. In diesen Fällen müssen Sie immer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben.
Befreite Waren und Leistungsgruppen
Waren- und Leistungsgruppe | Hinweise |
---|---|
Gesundheitliche und medizinische Leistungen | Sowohl gesundheitliche als auch medizinische Leistungen sind auf einer Rechnung immer ohne Umsatzsteuer aufzuführen. Dies können Behandlungen bei einem Heilpraktiker, Physiotherapeuten, einem Zahnarzt sein, aber auch beispielsweise eine Leistung, durch einen Pflegedienst. |
Leistungen aus den Bereichen Finanz, Kredit oder Versicherung und deren Vermittlung | Wenn Sie beispielsweise Versicherungsmakler oder Kreditvermittler sind, müssen Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Für diese Leistungen ist eine Umsatzsteuer nicht erlaubt. |
Künstlerische Darbietungen | Unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen grundsätzlich kulturelle und künstlerische Darbietungen. Dazu gehören z. B. Aufführungen von einem Theater, von einem Museum, von Tänzern, von Tanzgruppen, Musikern oder Kabarettisten etc. Ganz wichtig ist aber zu wissen, dass alle verkaufte Artikel aus dem Merchandising ordnungsgemäß zu versteuern sind und auf der Rechnung aufgeführt werden. |
Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Grundstücken | Wenn Sie ein Grundstück besitzen und dieses verkaufen, vermieten oder verpachten möchten, ist eine Rechnung ohne Umsatzsteuer notwendig. |
Glücksspiel-Gewinne | Sollten Sie im Lotto gewinnen, so ist für den Gewinn keine Umsatzsteuer vorgesehen. |
Gemeinnützige Vereine
Ein gemeinnütziger Verein darf auf seinen Rechnungen, beispielsweise für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, keine Umsatzsteuer vermerken. Auch Spenden oder Zuwendungen, welche ein Verein bekommt, werden nicht mit der Steuer belastet. Gleiches gilt für einen möglichen Verkauf von Gegenständen aus dem Vermögen von einem Verein.
Rechnungen für Ausbildung/ Kurse/ Unterricht
Unter bestimmten Umständen sind auch Leistungen von Bildungseinrichtung von der Umsatzsteuer befreit. Zu diesen gehören beispielsweise Leistungen von nicht öffentlichen Schulen oder privaten Einrichtungen zur Bildung. Das können neben Fernlerninstituten auch Einrichtungen für Nachhilfe, aber auch Tanzschulen oder Ballettschulen sein. Sind Sie selbstständiger Lehrer bzw. Dozent und unterrichten an einer Hochschule oder einer berufsbildenden Einrichtung, dürfen Sie ebenfalls eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen. Zu den berufsbildenden Einrichtungen gehörten Fachhochschulen und Universitäten, aber auch Berufsschulen oder Berufsakademien.
Sponsoring
Bei einem Sponsoring gibt es eine genaue Vereinbarung von Gegenleistungen. In der Regel werden diese auch vertraglich festgehalten. Für das Sponsoring muss von Ihnen eine Sponsorenrechnung erstellt werden. Im Gegensatz zu einer Spende ist das Sponsoring aber steuerpflichtig. Deshalb ist es immer wichtig, genau zu unterscheiden, um was es sich handelt. Angesetzt wird hier der ganz normale Steuersatz, außer Sie sind Kleinunternehmer und fallen unter die Kleinunternehmerregelung. Zur Verwendung kommt beim Sponsoring eine ganz normale Rechnung mit all den vorgeschriebenen Pflichtangaben.
Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben
In Deutschland ist nicht jeder Gewerbetreibende oder Freiberufler verpflichtet, eine Rechnung mit Umsatzsteuer auszustellen. Nicht zwangsläufig finden sich deshalb auf einer Rechnung die gültigen Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent bzw. 7 Prozent. Es gelten hier bereits die beschriebenen Gründe, warum eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellt werden kann. Egal ob mit oder ohne Umsatzsteuer, so gilt es dennoch einige Punkte, welche Sie beachten müssen.
Pflichtangaben
Bei der Ausstellung von einer Rechnung ohne Umsatzsteuer müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein.
- Name und Adresse von Ihnen und dem Rechnungsempfänger müssen vollständig aufgeführt werden
- In der Rechnung müssen auch die Steuernummern genannt werden
- Nicht fehlen darf ein Ausstellungsdatum und ein Rechnungsdatum
- Es bedarf einer genauen Auflistung nach Menge und Art der durchgeführten Lieferung
- Nicht zu vergessen ist das genaue Lieferdatum
- Ein Hinweis auf die fehlende Umsatzsteuer darf auf keinen Fall fehlen
- Handelt es sich um eine Leistung, welche grundstücksbezogen ist, müssen Sie auf die zweijährige Aufbewahrungsfrist aufmerksam machen.
Formulierungen für den Hinweis auf Steuerbefreiung
In der Rechnung ohne Umsatzsteuer muss zwingend auf den Verzicht der Umsatzsteuer hingewiesen werden. Dafür stehen Ihnen einige Formulierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nachfolgend die drei am häufigsten verwendeten Formulierungen:
Formulierungstipps:
- „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG Abs. 1 keine Umsatzsteuer enthalten.“
- „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG.“
- „Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“
Rechnung ohne Umsatzsteuer Vorlage
Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, gibt es immer wieder bestimmte Fälle, in denen eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu erstellen ist. Dies gilt beispielsweise
- für Freiberufler,
- für Kleinunternehmer,
- aber auch für eine Rechnung ins europäische Ausland.
Wenn Sie häufiger eine solche Rechnung erstellen müssen, dann bietet sich dafür eine Vorlage für eine Rechnung ohne Umsatzsteuer an. Diese Vorlage hat den Vorteil, dass in ihr bereits der richtige Aufbau einer Rechnung mit all seinen Pflichtangaben enthalten ist. Die Rechnung ohne Umsatzsteuer Vorlage gibt es sowohl für Word als auch für Excel.
Rechnung ohne Umsatzsteuer in der Buchhaltung
Erhalten Sie eine Rechnung durch den Erwerb von Waren oder Leistungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens, dann müssen Sie die nötige Umsatzsteuer abführen. Sind Sie allerdings zum Vorsteuerabzug berechtigt, können Sie die Vorsteuer abziehen.
Rechnung ohne Umsatzsteuer verbuchen
In der Buchhaltung würde dies dann bei Ihnen folgendermaßen aussehen:
- Die ausländische Umsatzsteuer verbuchen Sie als Betriebsausgabe.
- Sie können sich die Vorsteuer beim Vorsteuererstattungsverfahren vom zuständigen Finanzamt erstatten lassen.
Rechnung ohne Umsatzsteuer absetzen
Tätigen Sie als Unternehmer Ausgaben im Ausland, werden diese als Betriebsausgaben bezeichnet. Dies gilt aber nur dann, wenn diese Ausgaben auch für den Erhalt von Ihrem Unternehmen dienen. Diese Betriebsausgaben geben Sie in Ihrer Steuererklärung an und vermindern damit den zu versteuernden Gewinn und auch die Rechnungssumme.
Rechnung ohne Umsatzsteuer erhalten – das ist zu tun
Erhalten Sie eine Rechnung, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist und entspricht den in diesem Artikel genannten Voraussetzungen, müssen Sie als Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt abführen. Sie können aber in der gleichen Höhe beim Finanzamt einen sogenannten Vorsteuerabzug beantragen.
Rechnung ohne Umsatzsteuer trotz Umsatzsteuerpflicht – geht das?
Eine Rechnung ohne Umsatzsteuer auszustellen als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist nur dann möglich, wenn es sich bei den Leistungen in der Rechnung um nicht umsatzsteuerpflichtige Leistungen handelt.
Fazit
Es gibt einige Gründe, warum eine Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellt wird. Es bedeutet, dass darauf nur die reinen Rechnungsbeträge zu finden sind. Sehr häufig ist dieser bei einem Kleinunternehmer der Fall, der die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch genommen hat. Es gibt allerdings in Deutschland auch einige Freiberufler, welche grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sind. Die bekanntesten sind Zahnärzte oder Ärzte, aber auch andere medizinische, wissenschaftliche oder weitere Berufe. Beim Schreiben einer Rechnung ohne Umsatzsteuer sind aber Pflichtangaben zwingend notwendig, welche in 3 14 Abs. 4 UStG beschrieben sind. Die nötige Sicherheit für die Erstellung einer solchen Rechnung ohne Umsatzsteuer bekommt man durch die Verwendung einer entsprechenden Vorlage.