Mieter-Selbstauskunft
Wer eine Wohnung mieten will, sollte dem potentiellen neuen Vermieter nicht nur eine Schufa Selbstauskunft zur Verfügung stellen. Vielmehr wird auch eine Selbstauskunft vom Mieter verlangt, in der er seine Vermögensverhältnisse offenlegt und zum Beispiel angibt, wie viele Personen und Haustiere in die jeweilige Wohnung einziehen sollen.

Meist bekommt der zukünftige Mieter die Selbstauskunft als Vordruck vom Vermieter ausgehändigt. Ebenso kann es jedoch sinnvoll sein, als Mietinteressent eine Selbstauskunft Vorlage aus dem Internet zu nutzen und diese unaufgefordert aufzufüllen und zum Besichtigungstermin mitzubringen.

 

In einigen deutschen Städten ist die Lage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt derart angespannt, dass dieser Schritt den entscheidenden Unterschied machen kann.

Denn wer seine Selbstauskunft von der Schufa sowie die Mieter Selbstauskunft schon bei der ersten Besichtigung abgeben kann, kann die anderen Bewerber, die ihre Unterlagen zum Teil erst Tage später einreichen, womöglich übertrumpfen.

Dabei haben alle Verbraucher die Möglichkeit, ihre Schufa Selbstauskunft kostenlos anzufordern – allerdings nur einmal im Jahr. Ein Selbstauskunft Muster kann daher für Mieter und Vermieter gleichermaßen interessant sein.

Selbstauskunft Formular: Was sollte solch eine Vorlage enthalten?

Eine Selbstauskunft für eine Wohnung darf zahlreiche persönliche Informationen zum Mietinteressenten abfragen. Allerdings gibt es genauso Fragen, die unzulässig sind.

Der Vermieter hat zum Beispiel nicht das Recht, nach der zukünftigen Familienplanung seiner neuen Mieter zu fragen. Fragen zu einer Partei-, Gewerkschafts- oder Mietervereinsmitgliedschaft sind ebenso unzulässig.

Daher gilt es beim Erstellen der Selbstauskunft Vorlage in Excel und Word darauf zu achten, dass die darin erhaltenen Informationen alle rechtmäßig abgefragt werden dürfen. Die meisten Selbstauskunft Formulare setzen sich aus diesen Daten zusammen:

  • Persönliche Angaben des Mietinteressenten – Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum
  • Familienstand
  • Informationen zu den weiteren Personen, die zum Haushalt gehören (Anzahl, Alter, eventuell Namen)
  • Informationen zum Einkommen (netto), Arbeitsverhältnis sowie zum Arbeitgeber
  • Informationen zu Haustieren
  • Ob der Mieter raucht
  • Frage nach möglichen Mietschulden

Darüber hinaus darf die Selbstauskunft abfragen, ob die Mietkosten vom Mieter selbst, dem Sozialamt oder einem anderen Grundsicherungsträger übernommen werden. Sofern der Mieter sich aktuell in einem Insolvenzverfahren befindet, ist die Frage nach seinen Vermögensverhältnissen ebenso zulässig.

Auch Fragen nach einer möglichen Einkommenspfändung sind erlaubt. Ebenso darf sich der Vermieter erkundigen, ob der potentielle neue Mieter eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Eine korrekte Vorlage für Selbstauskunft sichert beide Parteien ab

Mit diesen Informationen will sich der Vermieter also absichern und sich vor einem potentiellen Mietausfall schützen. Zu der Frage nach Haustieren lässt sich festhalten, dass diese nur zulässig ist, insofern der Vermieter das Recht hat, die Haltung dieser Tiere zu untersagen.

Dies ist laut der aktuellen Gesetzgebung inzwischen längst nicht mehr bei allen Haustierarten der Fall. Alle Mieter sollten zusätzlich zu ihrer Selbstauskunft als PDF oder Ausdruck am besten auch noch einen Einkommensnachweis bereithalten.

Denn es ist gut möglich, dass dem Vermieter die Selbstauskunft allein nicht ausreicht und er auch einen entsprechenden Nachweis wünscht.

Diese Fragen dürfen nicht in einer Auskunft enthalten sein

Wenngleich die nachfolgenden Fragen immer wieder in Selbstauskunft Vordrucken zu finden sind, sind sie nicht zulässig:

  • Hobbys sowie Musikgeschmack der Mieter
  • Behinderungen oder Krankheiten
  • Vorstrafen
  • Religionszugehörigkeit (Ausnahme: Bei dem Vermieter handelt es sich um eine Religionsgemeinschaft)
  • Nationalität
  • Ethnische Zuordnung
  • Ob eine Rechtschutzversicherung besteht