Rechnung In Die Schweiz Muster Muster-Beispiel & Vordruck zum Download von vorlage-kostenlos.de

Mit einem Rechnung in die Schweiz Muster bist du auf der sicheren Seite, wenn du eine Rechnung in die Schweiz stellen willst. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gibt es einige Besonderheiten bei der Rechnungsstellung. Wichtig ist beispielsweise die Angabe der Unternehmens-Identifikationsnummer (kurz UID) des Empfängers. In Sachen Mehrwertsteuer sowie Währung gibt es ebenfalls Unterschiede zu einer klassischen Rechnung an deutsche Rechnungsempfänger.

Pflichtangaben bei einer Rechnung in die Schweiz

Wenn du dich für ein Rechnung in die Schweiz Muster entscheidest, enthält diese Vorlage bereits alle Inhalte, die für die Rechnungsstellung in die Schweiz relevant sind. Zu den Pflichtangaben gehören:

  • dein Vorname und Nachname
  • deine Adresse
  • deine Umsatzsteuer-Nummer
  • Empfängername
  • Empfängeradresse
  • Unternehmens-Identifikationsnummer des Empfängers
  • Lieferdatum, sofern abweichend zum Rechnungsdatum
  • Liefer- oder Dienstleistungs-Beschreibung
  • Entgelt der Tätigkeit oder der Lieferung
  • eventuelle Mehrwertsteuer
  • Signatur

Individualisiere deine Rechnung für das Drittland Schweiz, indem du die Pflichtangaben im Muster einfach mit deinen Angaben austauscht.

Tipp: Du kannst die Rechnung sowohl in Euro oder alternativ auch in Schweizer Franken ausstellen. Hier kommt es darauf an, wie das Angebot für den Kunden erstellt wurde. Handelt es sich um einen internationalen Banktransfer, dann landet das überwiesene Geld (unabhängig der Währung auf der Rechnung) automatisch als Euro auf deinem Konto, da es von der Bank umgerechnet wurde.

Die Mehrwertsteuer bei einer Rechnung in die Schweiz

Ebenfalls wichtig ist bei der Rechnung in die Schweiz die Mehrwertsteuer (MwSt). Bei dieser kommt es darauf an, an wen du die Rechnung stellst und wie viel Umsatz du bereits in der Schweiz erwirtschaftet hast. Rechnungen an Schweizer Privatpersonen enthalten die deutsche Umsatzsteuer. Handelt es sich um ein Schweizer Unternehmen, dann kommt bis zu einem Umsatz von unter 100.000 Schweizer Franken in der Schweiz das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz. Darüber hinaus wärst du in der Schweiz Mehrwertsteuerpflichtig. Bei der Mehrwertsteuer ist es außerdem wichtig, wo der Leistungsort ist.

Im Falle der Schweiz kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz, bei dem die Umsatzsteuerschuldnerschaft sprichwörtlich umgedreht wird. In diesem Fall entrichtest nicht du die Mehrwertsteuer an das Finanzamt, sondern dein Kunde in der Schweiz. Die Rechnung selbst wird dann ohne Mehrwertsteuer gestellt. Dies gilt allerdings nur unter der besagten Einnahmegrenze und auch nur, wenn ihr beide Regelunternehmer seid.

Falls nur du Regelunternehmer bist (also eine Umsatzsteuer-ID besitzt und normalerweise Umsatzsteuer abführst), aber dein Kunde nicht, dann ändern sich die Vorgaben. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn du als Umsatzsteuerpflichtiger Verkäufer etwas in die Schweiz an eine Privatperson verkaufst. In diesem Fall bleibt die Umsatzsteuer-Pflicht in Deutschland und in der Rechnung wird die deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.

Wichtig ist aber in allen Fällen eine individuelle Prüfung, da es wie bereits erwähnt auf viele Details ankommt, die darüber entscheiden, ob und wo welche Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Nachfolgend findest du die einzelnen Fälle im Detail:

Rechnungsstellung an Regelunternehmer in der Schweiz

Wie bereits erwähnt wird bei der Mehrwertsteuer und der Rechnung in die Schweiz unterschieden, ob du und der Empfänger Regelunternehmer seid. Regelunternehmer sind per Definition Unternehmer, die eine Umsatzsteuer-ID besitzen und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Wenn du also umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du dich als Regelunternehmer bezeichnen.

Es gibt nun zwei Situationen, die beim Rechnung in die Schweiz stellen zu betrachten sind:

  • Rechnungsadressat und Empfänger sind beide Regelunternehmer: Dieser Fall ist recht einfach, da hier das Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz kommt. Die Umsatzsteuerschuldnerschaft wird in dem Fall umgedreht und dein Kunde muss die Umsatzsteuer an sein Finanzamt entrichten. Auf der Rechnung an den anderen Regelunternehmer wird keine Mehrwertsteuer notiert, dafür aber der Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Wichtig ist außerdem, dass die Reverse-Charge-Rechnung deine Umsatzsteuer-ID, die Umsatzsteuer-ID des Kunden sowie auch den besagten Hinweis auf Reverse Charge enthält.
  • Der Empfänger ist Regelunternehmer, du aber nicht: Wenn du kein Regelunternehmer bist, dann giltst du als Kleinunternehmer. Das bedeutet, dass du standardmäßig keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Das gilt auch, wenn du eine Rechnung in die Schweiz stellst – selbst dann, wenn der Empfänger ein Regelunternehmer ist. Es bleibt dabei, dass du die Rechnung ohne Umsatzsteuer stellst.

Damit du sicherstellen kannst, dass die Angaben auf der Rechnung korrekt sind, empfehlen wir dir zum Rechnung in die Schweiz stellen ein Muster für Regelunternehmer. Gerade bei der Rechnungsstellung an andere Regelunternehmer dürfen vor allem die wichtigen Pflichtangaben nicht fehlen, sodass du hier bestens vorbereitet bist.

Hat die Schweiz das Reverse-Charge-Verfahren?

Wie bereits erwähnt gibt es für eine Rechnung in die Schweiz das Reverse-Charge-Verfahren. Dieses kommt allerdings nur zum Einsatz, wenn dein Umsatz in der Schweiz pro Jahr die CHF 100.000 nicht überschreitet.

Das Reverse-Charge-Verfahren beschreibt die Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft. Vereinfacht ausgedrückt zahlst nicht du die Umsatzsteuer an das Finanzamt in Deutschland, sondern dein Schweitzer Kunde muss die Umsatzsteuer an sein Amt zahlen.

Auf einer Rechnung in die Schweiz taucht die Umsatzsteuer bei einem Reverse-Charge-Verfahren demnach gar nicht auf. In diesem Fall würde der Kunde die Umsatzsteuer sonst doppelt zahlen – einmal an dich selbst und einmal an sein Finanzamt. Aus diesem Grund bleibt der Umsatzsteuer-Posten leer, aber dafür steht auf der Rechnung der Hinweis Reverse-Charge, sodass klar ist, dass der Kunde die Umsatzsteuerschuldnerschaft übernimmt.

Rechnung an Kleinunternehmer mit Sitz in der Schweiz

Falls du Regelunternehmer bist, aber dein Kunde in der Schweiz ist Kleinunternehmer, bleibt der Leistungsort Deutschland. Du musst daher an das Drittland die deutsche Umsatzsteuer listen. Das bedeutet, dass du dem Kleinunternehmer auf der Rechnung für die Schweiz 19 oder 7 % Mehrwertsteuer berechnest. Ein Reverse-Charge-Verfahren kommt in diesem Fall nicht zum Einsatz, da der Empfänger der Rechnung Kleinunternehmer ist.

Tipp: Du findest auf unserer Website auch eine Rechnungsvorlage Kleinunternehmer zum kostenlosen Download.

Rechnung an Privatpersonen – wohnhaft in der Schweiz

Bei der Rechnung in die Schweiz an eine Privatperson gelten die gleichen Vorgaben wie bei einer Rechnung an einen Kleinunternehmer mit Sitz in der Schweiz. Der Leistungsort bleibt in Deutschland und verschiebt sich daher nicht.

Das gilt, wenn du Regelunternehmer bist und Umsatzsteuer abführen musst. In diesem Fall schreibst du auch auf die Rechnung an eine Schweizer Privatperson die 19 % oder 7 % Umsatzsteuer aus und führst diese nach Erhalt an das Finanzamt ab.

Zu beachten sind aber einige Sonderregelungen. Dazu zählen zum Beispiel regelmäßige Warenlieferungen (Lieferschwelle).

Word- und Excel-Vorlage für eine Rechnung in die Schweiz

Du möchtest eine Rechnung von Deutschland in die Schweiz stellen, bist aber noch unsicher, welche Pflichtangaben nötig sind oder wie die Mehrwertsteuer berechnet wird? Mit einer Vorlage für die Rechnung in die Schweiz bist du bestens vorbereitet. Mit den oben dargelegten Informationen kannst du dein individuelles Muster für eine Rechnung in die Schweiz als Kleinunternehmer, Privatpersonen oder Regelunternehmer erstellen und per Word, Excel oder PDF speichern und versenden.

Anleitung: Die Rechnung in die Schweiz richtig ausfüllen

Hast du dich für eine passende Vorlage entschieden, um eine Rechnung in die Schweiz zu versenden? Dann kannst du sie mit einem einfachen Klick auf den jeweiligen Button (DOCX für Word oder XLSX für Excel) herunterladen. Nach dem Öffnen des Dokuments gehst du wie folgt vor:

  1. In die linke obere Ecke trägst du deine eigenen Daten ein. Dazu zählen deine Adresse sowie deine Unternehmensbezeichnung.
  2. In das Feld darunter trägst du die Adresse und den Firmennamen (oder den Namen der Privatperson) ein, an die die Rechnung adressiert ist.
  3. Möchtest du ein Logo deines Unternehmens einsetzen, kannst du es oben rechts einfügen.
  4. Trage nun deine Rechnungsnummer sowie das Rechnungsdatum ein. Beachte, dass die Rechnungsnummer auch hier fortlaufend sein muss und noch nicht vergeben sein darf.
  5. Falls du einen Betreff wählen möchtest (optional), hast du nun die Möglichkeit dazu.
  6. Ein zusätzliches Feld unter dem Betreff steht für weitere Informationen zur Verfügung, wie beispielsweise ein Hinweis auf ein Angebot, auf das du dich beziehst.
  7. Liste nun die Dienstleistungen oder Produkte auf, die du verkauft hast. Wie bei einer klassischen Rechnung benötigt auch die Schweizer Rechnung die Einzelpreise, Mengen sowie den Gesamtpreis.
  8. Informiere dich über die konkrete Steuerpflicht in deinem Fall, damit du weißt, ob du auf die Rechnung in die Schweiz Umsatzsteuer eintragen musst.
  9. Im Fußbereich trägst du deine Bankdaten ein. Achte auch darauf, die Fälligkeit der Rechnung anzugeben sowie die eigene Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Auch die UID des Empfängers findet hier Platz.
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