Rechnung Ohne Steuernummer Muster Muster-Beispiel & Vordruck zum Download von vorlage-kostenlos.de
kostenlose rechnung ohne steuernummer

Wer mit Rechnung schreiben keine große Erfahrung hat, für den stellen sich viele Fragen. Als langjähriger Unternehmer kennen Sie sich wahrscheinlich damit aus in der Zwischenzeit. Doch wer immer nur Rechnungen bezahlt hat und nun vor seiner ersten selbst zu erstellenden Rechnung sitzt, für den ist einiges unklar. Viele stellen sich die Frage, ob man eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben kann und gibt es dafür auch ein kostenloses Rechnung ohne Steuernummer Muster?

Keine Steuernummer auf der Rechnung

Die Frage, ob man eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben kann, lautet erst einmal: Nein! Eine Steuernummer ist zwingend auf einer Rechnung vorgeschrieben. Immerhin gehört die Angabe der Steuernummer zu den Pflichtangaben auf einer korrekten und ordnungsgemäßen Rechnung. Die erforderlichen Pflichtangaben sind in § 14 UStG klar geregelt. Die Angabe der Steuernummer kann nur dann ersetzt werden, der kann diese durch die sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzen.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Die Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind nicht die einzigen Pflichtangaben, welche Sie bei der Erstellung einer Rechnung beachten müssen. In diesem Zusammenhang müssen Sie wissen, dass eine fehlerhafte oder falsche Rechnung mitunter zu großen Schwierigkeiten mit dem Finanzamt führen kann. Einige dieser Pflichtangaben sind bei jeder Rechnungsart gleich. Auf jeder entsprechenden Vorlage sind die für diese Rechnung gültigen Pflichtangaben in der Regel schon enthalten. Sie sollten aber genau wissen, welche Angaben zwingend auf eine Rechnung gehören.

  • der Name und die genaue Anschrift Ihrer Firma
  • der vollständige Name und die vollständige Anschrift vom Rechnungsempfänger
  • sollten Sie eine Registernummer haben, dann gehört auch diese mit dem zuständigen Registergericht auf die Rechnung
  • nicht zu vergessen, die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • das Ausstellungsdatum der von Ihnen erstellten Rechnung
  • eine einmalig vergebene und fortlaufende Rechnungsnummer
  • eine genaue Auflistung und Beschreibung der erbrachten Leistungen oder Lieferungen
  • das Datum, wann die Leistung oder Lieferung erbracht wurde
  • den Rechnungsbetrag, der aus Skonto, Rabatt oder Gutschrift besteht.
  • der Nettorechnungsbetrag
  • die Summe der Mehrwertsteuer, ausgewiesen nach Steuersatz 7 Prozent oder 19 Prozent
  • der Bruttorechnungsbetrag

Empfohlen wird Ihnen auch, diese Angaben um ein Zahlungsziel oder eine Zahlungsfrist zu ergänzen. Außerdem sollten Ihre Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung auf keinen Fall fehlen.

Hinweis: Wenn Sie ein Rechnungsprogramm nutzen, sind alle erforderlichen Pflichtangaben automatisch auf der Rechnung enthalten.

Rechnung ohne Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wie bereits oben beschrieben, gehört die Steuernummer oder ersatzweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu den Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen und damit auch rechtlich gültigen Rechnung. Das bedeutet, dass eine Rechnung ohne Steuernummer oder ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtlich nicht gültig ist. Doch jetzt kommt das große ABER. Es gibt nämlich eine Ausnahme, bei der Sie eine Rechnung ohne Steuernummer schreiben dürfen. Dies ist im Fall einer Kleinbetragsrechnung möglich. Bei der Kleinbetragsrechnung handelt es sich um eine Rechnung, bei der ein Höchstbetrag von 250 Euro nicht überschritten wird. Für alle Rechnungen bis zu dieser Grenze ist eine Rechnung ohne Steuernummer möglich. Auch hierfür gibt es kostenlose Muster einer Kleinbetragsrechnung

Achtung: Müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen oder Sie tun dies auf freiwilliger Basis, dann müssen Sie die Umsatzsteuer in den Maximalbetrag miteinbeziehen.

Sie müssen außerdem eine große Ausnahme beachten. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind und eine Rechnung ins EU-Ausland schicken möchten, dann brauchen Sie auch bei einer Kleinbetragsrechnung zwingend eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ohne dies geht für Sie gar nichts. Neben der eigenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen Sie zudem noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers Ihrer Rechnung. Haben Sie selbst noch keine Nummer, dann müssen Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Dies kann per Mail, Post oder sogar telefonisch erfolgen.

Rechnung ohne Steuernummer schreiben ausstellen

Wer eine Rechnung ohne Steuernummer ausstellen möchte, kann dies als folgende Person oder Rechtsform:

  • Privatperson: Auch als Privatperson ist es Ihnen möglich, eine Rechnung schreiben ohne Steuernummer. Doch auch hier gelten Ausnahmen. Sie können diese Rechnung nur dann ohne Steuernummer schreiben, wenn es sich um eine einmalige Leistung handelt und nicht mit einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht. Das kann beispielsweise ein Freundschaftsdienst sein. Die Angaben auf einer Rechnung von Ihnen als Privatperson sind identisch mit den Angaben einer gewerblichen Rechnung.
  • Kleinunternehmer oder Freiberufler: Als Kleinunternehmer nach der Kleinunternehmerregelung müssen Sie bei der Rechnungsstellung Ihre Steuernummer angeben. Ausnahme wie bereits erwähnt ist die Kleinbetragsrechnung.
  • Kleingewerbe: Beim Kleingewerbe gilt die gleiche Regelung, wie dies beim Freiberufler oder Kleinunternehmer gültig ist.

Rechnung ohne Steuernummer erhalten

Wenn Sie eine Rechnung ohne Steuernummer erhalten, dann berechtigt Sie dies nicht, die Rechnung zu ignorieren und nicht zu bezahlen. Der Rechnungsaussteller kann die Steuernummer-Angabe noch nachholen. Dies ist in Umsatzsteuergesetz klar geregelt. Sie als Rechnungsempfänger haben allerdings Anspruch auf eine korrekte Rechnung nach § 14 UStG. Dies ist für Sie vor allem dann wichtig, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

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